Fachbegriffe, soweit das Auge reicht? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären die wichtigsten Begriffe und beantworten Fragen rund um das neue Datenschutzgesetz (nDSG).
Im neuen Datenschutzgesetz (nDSG) geht es hauptsächlich um Personendaten. Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, zum Beispiel Lohndaten, Name, Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse. Daten sind dann anonymisiert, wenn sie mit einem angemessenen Aufwand einer Person nicht mehr zugeordnet werden können. Bei anonymisierten Daten handelt es sich nicht mehr um Personendaten.
Ja. Obwohl ich in der Schweiz ohne die Einwilligung der Betroffenen Daten sammeln darf, habe ich eine Informationspflicht gegenüber den Webseitenbesuchern. Der Cookie-Banner informiert zuverlässig über das Sammeln der Daten und erfüllt somit die gesetzlichen Vorgaben des nDSG.
Aus unserer Sicht ist dies die Datenübermittlung ins Ausland. Diese ist nur erlaubt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau im Empfängerland besteht oder geeignete Garantien zwischen den übermittelnden Einrichtungen bestehen. Für Datenexporte in unsichere Länder werden sogenannte Standardvertragsklauseln im revidierten DSG akzeptiert. Die aktuelle Liste aller Staaten finden Sie hier.
Google Analytics ist nicht problematisch, weil die IP-Adressen anonymisiert werden. Somit fallen die Daten unter Sach- und nicht mehr unter Personendaten. Die Verarbeitung von Daten in den USA ist dann ein Problem, wenn es sich um (nicht anonymisierte) Personendaten handelt. In der Datenschutzerklärung sollten Sie aber auf jeden Fall darüber informieren.
In allen Situationen, in denen ein Service von einem Drittanbieter eingebunden wird, braucht es eine Abklärung, was dort genau geschieht. Findet durch den Anbieter eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten statt oder werden diese vorher anonymisiert? Falls personenbezogene (nicht anonymisierte) Daten übermittelt werden, gehen Sie wie folgt vor:
Siehe vorhergehende Frage bzgl. Formulardienst
Es hängt stark davon ab was für ein Captcha verwendet wird. Es gibt je nach Anbieter Captchas, die im Hintergrund Personendaten, z.B. IP-Adressen) sammeln und weiterleiten können. Darum gilt es hier, vorsichtig zu sein. Werden Personendaten gesammelt, braucht es dazu im DSGVO die Einwilligung der betroffenen Person. Im nDSG reicht ein Hinweis. Weiterführende Infos: Recaptcha und Datenschutz | datenschutzexperte.de
Ja. Dem DSGVO unterliegt, wer Dienstleistungen an natürliche Personen innerhalb der EU anbietet oder mit Tracking-Methoden eine Verhaltensbeobachtung von Personen im EU-Raum durchführt.
Was ist der Unterschied zwischen dem nDSG und dem DSGVO?
Hier ist dieser Punkt erklärt: Was ist neu im nDSG - und der Unterschied zum DSGVO?
Jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, z.B. Erfassen, Ordnen, Speichern, Übermitteln, Löschen.
Nein, das sind zwei verschiedene Themen:
Die wichtigste Frage im Datenschutz: Darf ich diese personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten?
Die wichtigste Frage bezüglich Datensicherheit: Wie schütze ich Daten vor einem Zugriff durch Unbefugte?
Auf Anfrage senden wir Ihnen eine entsprechende Vorlage zu.
Achtung: Wir sind keine Anwälte, bitte lassen Sie das Dokument durch einen Anwalt prüfen.
Voraussichtlich per 1. September 2023 - ohne Übergangsfrist. Achtung: Bei Nichtbeachtung ist mit Bussen zu rechnen.
Es drohen Bussen bis zu CHF 250’000 und weiterführende Verfahren.
Die Verantwortung für Personendaten liegt meistens beim Auftraggeber. Vorsicht bei vertraglichen Abmachungen bezüglich Auftragsdatenbearbeitungsverträgen.
Den Gesetzestext finden Sie hier: Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG)
Weitere hilfreiche Datenschutz-Informationen: Artikel von Martin Steiger in Internet & Recht bei Cyon
Jetzt ist der beste Moment, dies zu überprüfen. Ist Ihre Datenschutzerklärung aktuell und vollständig? Es reicht, sie im Footer mit einer Linkbezeichnung wie “Datenschutz” oder “Privacy Policy” anzubinden. Am besten in der/n gleichen Sprache(n), wie die Webseite selber. Diese Erklärung muss enthalten:
Ausserdem müssen Informationen vorliegen, wie sich der Benutzer melden kann und wie die Daten wieder gelöscht werden können.
Der/Die (Daten-)Verantwortliche ist eine Person welche die Daten besitzt und jemandem Aufträge erteilt, diese zu bearbeiten. Diese Person entscheidet über Zwecke und Mittel der Datenbearbeitung. Er/Sie trägt den Grossteil der datenschutzrechtlichen Pflichten, hat eine Informationspflicht. Die Kontaktdaten dieser Person sollen in der Datenschutzerklärung auf der Webseite erwähnt werden.
Für unsere Kund:innen führen wir gerne ein Datenschutz-Audit durch, um die Website, den Webshop oder die App auf Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu durchleuchten. Bei diesem Audit wird der Auftritt von aussen geprüft. Die Audit-Resultate sowie entsprechende Handlungsempfehlungen werden Ihnen helfen, das Thema umfassend und frühzeitig anzugehen.
Interesse an einem Datenschutz-Audit? Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie gleich direkt einen Termin mit uns hier:
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Empfehlung Rechtsberatung
Apollo Dauag vom
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